Fahrzeugart:
Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz.
Sonderkraftfahrzeuge
Anhänger:
Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
Mindestalter:
24 Jahre
21 Jahre für Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises
21 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen die von Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften verwendet werden.
21 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf öffentlichen Straßen gemacht werden, und neue oder umgebaute Fahrzeuge, die nocht nicht in Betrieb genommen sind.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!
Ausbildung:
Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul D.
Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse B, bzw. 4 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse C
Bemerkungen:
Die Klasse D darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden.
Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 16 Stunden ist erforderlich.
Die Lenkberechtigung der Klasse D wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Fahrzeuge der Klasse C und D dürfen nur von Lenkern in Betrieb genommen werden, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.