Fahrzeugart:

Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.

Mindestalter:

21 Jahre

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul E (bei Vorbesitz der Klasse D1)

Wird dei Ausbildung für die Klassen D1 und D1E gemeinsam durchgeführt so sind die Module D1 und E zu absolvieren.

Die Praxisausbildung umfasst 3 Unterrichtseinheiten D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1)

Wird die Ausbildung für D1 und D1E gemeinsam durchgeführt so sind 6 Unterrichtseinheiten D1 und 4 Unterrichtseinheiten D1E zu absolvieren.

Bemerkungen:

Die Klasse D1E darf nur bei Vorbesitz der Klasse D1 erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse D1 und D1E beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen D1 und D1E, und Praxisprüfung für die Klasse D1 bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse D1E zugelassen zu werden. 

Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich

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