Fahrzeugart:

Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von 8 Metern.

Anhänger:

Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

Mindestalter:

21 Jahre

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul D1.

Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse B, bzw. 4 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse C oder C1

Bemerkungen:

Die Klasse D1 darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden.

Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 16 Stunden ist erforderlich.

Die Lenkberechtigung der Klasse D1 wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

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