Fahrzeugart:
Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von 8 Metern.
Anhänger:
Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
Mindestalter:
21 Jahre
Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!
Ausbildung:
Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul D1.
Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse B, bzw. 4 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse C oder C1
Bemerkungen:
Die Klasse D1 darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden.
Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 16 Stunden ist erforderlich.
Die Lenkberechtigung der Klasse D1 wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.