Fahrzeugart:
Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht überschreitet.
Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht überschreitet.
Mindestalter:
18 Jahre
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen, und auch die Theorieprüfung abgelegt werden.
Ausbildung:
Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul E (bei Vorbesitz der Klasse C1)
Wird dei Ausbildung für die Klassen C1 und C1E gemeinsam durchgeführt so sind die Module C1 und E zu absolvieren.
Die Praxisausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten C1E (bei Vorbesitz der Klasse C1)
Wird die Ausbildung für C1 und C1E gemeinsam durchgeführt so sind 6 Unterrichtseinheiten C1 und 4 Unterrichtseinheiten C1E zu absolvieren.
Bemerkungen:
Die Klasse C1E darf nur bei Vorbesitz der Klasse C1 erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse C1 und C1E beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen C1 und C1E, und Praxisprüfung für die Klasse C1 bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1E zugelassen zu werden.
Für Fahrten im gewerblichen Güterverkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ( C195 )