Fahrzeugart:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7500kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Anhänger:
Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
Mindestalter:
18 Jahre
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen, und auch die Theorieprüfung abgelegt werden.
Ausbildung:
Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul C1.
Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten.
Bemerkungen:
Die Klasse C1 darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse B und C1 beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen B und C1, und Praxisprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1 zugelassen zu werden.
Die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Wird diese Verlängerung um mehr als 18 Monate überschritten, muss zur Wiedererteilung eine neuerliche praktische Fahrprüfung absolviert werden!
Für Fahrten im gewerblichen Güterverkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ( C195 )
Die Führerscheinklasse C1 schließt die Führerscheinklasse F ein.