Fahrzeugart:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7500kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Anhänger:
Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
Mindestalter:
18 Jahre
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen, und auch die Theorieprüfung abgelegt werden.
Ausbildung:
Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul C1.
Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten.
Bemerkungen:
Die Klasse C1 darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse B und C1 beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen B und C1, und Praxisprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1 zugelassen zu werden.
Die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Für Fahrten im gewerblichen Güterverkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ( C195 )
Die Führerscheinklasse C1 schließt die Führerscheinklasse F ein.