Fahrzeugart:

Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg

Mindestalter:

18 Jahre

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen, und auch die Theorieprüfung abgelegt werden.

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul BE.

Die Praxisausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten.

Vereinfachter Zugang: Ist man seit mind. 3 Jahren im Besitz der Klassen B und F (oder C) und man kann gegenüber der Behörde glaubhaft machen, dass man in dieser Zeit bereits andere als leichte Anhänger gezogen hat, und es bestehen keine gesundheitlichen Einwände, dann ist nur eine praktische Fahrprüfung zur Erlangen der Klasse BE zu absolvieren. Dieses Ansuchen kann allerdings nur direkt bei der Behörde eingereicht werden!

Bemerkungen:

Das Ziehen eines Anhängers mit Auflaufbremse ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges, noch den bei der Genehmigung festgelegten Wert (Anhängelast) übersteigt!

Bei geländegängigen Kraftwagen ist das 1,5 fache der höchstzulässigen Gesamtmasse maßgebend, sofern in der Zulassungsbescheinigung kein anderer Wert festgelegt ist. Geländegängige Fahrzeuge sind in der Spalte "J" der zulassungsbescheinigung mit dem Zusatz "G" gekennzeichnet!

Code 79.06 berechtigt zum Ziehen von Anhängern auch über 3.500kg höchster zulässiger Gesamtmasse. Dieser Code kann neu nicht erteilt werden, er betrifft nur Führerscheine der Klasse EzuB welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Im Zuge eines Umtausches auf einen neuen Führerschein wird in diesem Fall in der Klasse BE dieser Code eingetragen.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mehr Informationen dazu lesen Sie unter Datenschutz.