Fahrzeugart:

Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Anhänger:

Leichte Anhänger (bis max. 750kg höchstzulässige Gesamtmasse) wenn die um 75kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges mehr als doppelt so groß wie die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers ist

Schwere Anhänger (über 750kg höchstzulässige Gesamtmasse) wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3.500kg nicht übersteigt.

Das Ziehen eines Anhängers mit Auflaufbremse ist allerdings nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges, noch den bei der Genehmigung festgelegten Wert (Anhängelast) übersteigt!

Bei geländegängigen Kraftwagen ist das 1,5 fache der höchstzulässigen Gesamtmasse maßgebend, sofern in der Zulassungsbescheinigung kein anderer Wert festgelegt ist.

Mindestalter:

18 Jahre

bei vorgezogener Lenkberechtigung (L17) 17 Jahre

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden (Ausnahme L17, siehe weiter unten)

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst bei Ersterteilung die Module Grundwissen und das Modul B. Wird die Klasse B als Erweiterung - beispielsweise zur vorhandenen Klasse F oder A1 absolviert, entfällt das Modul Grundwissen!

Bei gleicher Theorieausbildung gibt es unterschiedliche Arten der Praxisausbildung:

Vollausbildung oder Dualausbildung für B mit 18 Jahren

VollDualeAusbildung

Bei der Vollausbildung werden alle Fahrlektionen in der Fahrschule durchgeführt. Es sind insgesamt mindestens 18 Fahrlektionen zu absolvieren.

Bei der dualen Ausbildung werden an Stelle der sogenannten Hauptschulung in der Fahrschule mindestens 1000km Übungsfahrt mit Begleitperson durchgeführt. D. h. nach absolvierter Vor- und Grundschulung in der Fahrschule (mind. 6 Fahrlektionen, siehe Grafik) erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en) im Umfang einer Theorielektion. Danach werden mind. 1000 km Übungsfahrt "L-Taferl", welche auf einem Fahrtenprotokoll festgehalten werden müssen, durchgeführt. Dann wird in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt durchgeführt in welcher überprüft wird, ob alle wesentlichen Lernkriterien bei den Übungfahrten erfüllt wurden. Danach folgt dann noch in der Fahrschule die Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung und der Kandidat tritt zur Fahrprüfung an.

Beide Systeme haben ihre speziellen Vorteile:

Die Vollausbildung bietet einerseits den Vorteil einer kürzeren Zeitdauer da diese im Rahmen eines 14-Tage - Kurses zur Gänze absolviert werden kann. Weiters werden hier alle Fahrlektionen in der Fahrschule, d.h. mit professionellen Fahrlehrern durchgeführt.

Die Dualausbildung bietet wiederum den Vorteil einer, zumindest kilometerbezogen wesentlich umfangreicheren Praxiserfahrung und einer gewissen Kostenersparnis in der Fahrschule. Weiters bietet es auch die Möglichkeit als Eltern (meistens ja doch die Begleiter) an der Fahrausbildung der jungen Füherscheinkandidaten mitzuwirken. Die sehr positiven Erfahrungen aus der L17 Ausbildung sprechen durchaus für diese Variante. Natürlich nimmt diese Ausbildungsvariante einen längeren Zeitraum in Anspruch, empfiehlt sich also für all jene KandidatInnen welche zum Theoriekurs noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Vorgezogene Ausbildung für B mit 17 Jahren:

L17_logo

Ablauf der L-17 Ausbildung:

Beginn frühestens 6 Monate vor dem 16. Geburtstag! Wir empfehlen jedoch max. 2-3 Monate vor dem 16. Geburtstag zu starten da sämtlich Ausbildungseinheiten und Prüfungen eine Gültigkeit von max. 18 Monaten aufweisen!

  • Theoriekurs und 12 Fahrlektionen in der Fahrschule, Theoretische Führerscheinprüfung
  • 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleitperson und Fahrtenprotokoll
  • 1. begleitende Schulung
  • 1000 km Ausbildungsfahrt
  • 2. begleitende Schulung
  • 1000 km Ausbildungsfahrt
  • Praktische Prüfungsvorbereitung (3 Fahrlektionen)
  • Praxisprüfung mit vollendetem 17. Lebensjahr

Voraussetzungen für Begleitperson(en):

  • Es können 2 Begleitpersonen genannt werden 
  • Die Begleitperson muss mind. 7 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen und in den den letzten 3 Jahren ein KFZ dieser Klasse auch gelenkt haben (ohne schwere Verstöße!!!)

L17 Anerkennung im Ausland: Die vorgezogene Lenkberechtigung (B L17) gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich und wird auch in folgenden Ländern anerkannt:

  • Deutschland
  • Dänemark
  • Großbritanninen und Nordirland

 

Mehrphasenausbildung: 

Die Führerscheinklasse B unterliegt auch der Mehrphasenausbildung!

Ablauf:

  • 2 – 4 Monate nach der Fahrprüfung ist eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren. Diese dient im wesentlichen dazu typische Anfängerfehler wie mangelhafte Blicktechnik etc. zu vermeiden bzw. dem Führerscheinneuling wertvolle Tips zu geben. Empfohlenerweise sollten bis zur 1. Perfektionsfahrt etwa 1000 km gefahren worden sein.
  • 3 – 9 Monate nach der Fahrprüfung ist dann ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Hier wird in speziellen Übungen das richtige Verhalten in Gefahrensituationen wie richtiges Bremsen, Ausweichen auf schwierigen Fahrbahnbedingungen, Schleudern, Aquaplaning etc. trainiert, bzw. gelernt solche Situationen zu vermeiden. Anschließend werden diese Inhalte in einem Gruppengespräch unter Leitung eines Verkehrspsychologen diskutiert. Auch hier ist es natürlich empfehlenswert eine gewisse Fahrpraxis (etwa 3000 km) mitzubringen um dieses Training optimal nutzen zu können.
  • 6 – 12 Monate nach der Fahrprüfung folgt eine weitere Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Hier geht’s dann ganz besonders um das Thema spritsparendes und umweltschonendes Fahren.

Für den Besitzer einer vorgezogenen Lenkberechtigung (L17) entfällt die erste Perfektionsfahrt!

Achtung: Wird eine oder werden mehrere dieser Schulungen nicht absolviert dann wird nach einer Nachfrist die Lenkberechtigung entzogen!

Bemerkungen:

Code 96 berechtigt zum Ziehen von schweren Anhängern wenn die Summe der Gesamtmassen beider Fahrzeuge 4.250kg nicht überschreitet. Eintragung kann mit Nachweis einer Theorie- und Praxisschulung um Umfang von 7 Unterrichtseinheiten erfolgen.

Code 111 berechtigt zum Lenken von Krafträdern der Klasse A1 (125cm3). Eintragung erfordert 5 Jahre Besitz der Klasse B und den Nachweis einer 6-stündigen Schulung. Achtung: Dies ist ein nationaler Code und gilt daher grundsätzlich nur in Österreich!

Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich auch in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

  • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
  • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
  • Italien
  • Lettland

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