Fahrzeugart:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von max. 35kW (48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,2kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter:
18 Jahre
Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits mit 17 1/2 Jahren begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum 18. Geburtstag absolviert werden!
Ausbildung:
Die Theorieausbildung- und Prüfung ist für jede Motorradklasse die gleiche und umfasst jeweils das Modul A.
Wird die Klasse A2 als Ersterteilung erworben so ist auch das Modul Grundwissen zu absolvieren - also ein kompletter Fahrkurs!
Auch die Praxisausbildung ist für jede Motorradklasse die selbe im Umfang von mind. 14 Unterrichtseinheiten (16 Unterrichtseinheiten ab dem 39. Lebensjahr). Allerdings erfolgt die Ausbildung auf Motorrädern die höchstens der jeweiligen Klasse entsprechen!
Mehrphasenausbildung:
Die Führerscheinklasse A (A1, A2, A) unterliegt der Mehrphasenausbildung!
Die Mehrphasenausbildung der Klasse A (A1, A2, A) ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird! In dem Fall ist die Mehrphasenausbildung in der jeweils niedrigsten Klasse zu absolvieren!
Ablauf:
- 2 – 12 Monate nach der Fahrprüfung ist ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischen Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining zu absolvieren.
- 4 – 14 Monate nach der Fahrprüfung ist eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Zwischen den beiden Schulungen hat ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten zu liegen!
Achtung: Wird eine oder werden mehrere dieser Schulungen nicht absolviert dann wird nach einer Nachfrist die Lenkberechtigung entzogen!
Bemerkungen:
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A:
- mind. 2 Jahre Besitz der Klasse A2
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A2 (oder zuvor A1) absolviert
- Entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder eine praktische Schulung in der Dauer von 7 Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A. Die Art der Erweiterung ist frei wählbar!