Fahrzeugart:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125cm3 und einer Motorleistung von max. 11kW (15PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15kW (20PS) Motorleistung
Mindestalter:
16 Jahre
Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum 16. Geburtstag absolviert werden!
Ausbildung:
Die Theorieausbildung- und Prüfung ist für jede Motorradklasse die gleiche und umfasst jeweils das Modul A.
Wird die Klasse A1 als Ersterteilung erworben (was i.d.R. der Fall sein wird) so ist auch das Modul Grundwissen (20 Unterrichtseinheiten) im Rahmen eines PKW - Fahrkurses zu absolvieren!
Auch die Praxisausbildung ist für jede Motorradklasse die selbe im Umfang von mind. 14 Unterrichtseinheiten (16 Unterrichtseinheiten ab dem 39. Lebensjahr) Allerdings erfolgt die Ausbildung auf Motorrädern die höchstens der jeweiligen Klasse entsprechen! In der Klasse A1 gibt es jedoch noch spezielle Inhalte im Hinblick auf Risikokompetenz und Gefahrenwahrnehmung.
Mehrphasenausbildung:
Die Führerscheinklasse A (A1, A2, A) unterliegt der Mehrphasenausbildung!
Die Mehrphasenausbildung der Klasse A (A1, A2, A) ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird! In dem Fall ist die Mehrphasenausbildung in der jeweils niedrigsten Klasse zu absolvieren!
Ablauf:
- 2 – 12 Monate nach der Fahrprüfung ist ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischen Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining zu absolvieren.
- 4 – 14 Monate nach der Fahrprüfung ist eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Zwischen den beiden Schulungen hat ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten zu liegen!
Achtung: Wird eine oder werden mehrere dieser Schulungen nicht absolviert dann wird nach einer Nachfrist die Lenkberechtigung entzogen!
Bemerkungen:
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:
- mind. 2 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Entweder eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder eine praktische Schulung in der Dauer von 7 Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2. Die Art der Erweiterung ist frei wählbar!
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A:
- Mindestalter 24 Jahre
- mind. 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A
Besitzt man seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse B mit eingetragenem Code 111. kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden.