Fahrzeugart:

Motorfahrräder (Mopeds) mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45km/h

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Microcars) mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45km/h

Anhänger:

bei einspurigen Zugfahrzeugen max. 50kg Gesamtmasse und max. 80cm Breite sowie Feststellbremse

bei mehrspurigen Zugfahrzeugen max. 100kg Gesamtmasse

 

Mindestalter:

15 Jahre mit Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten, sonst 16 Jahre

Die Ausbildung kann frühestens 2 Monate vor dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden!

 

Ausbildung:

Die Ausbildung umfasst:

  • 6 Lektionen Theorie
  • Theorieprüfung
  • 8 Lektionen Praxis (davon mind. 2 UE im öffentlichen Verkehr)
  • Nachweis des Fahrkönnens gegenüber dem Fahrlehrer

Diese Ausbildung ist für jede Fahrzeugkategorie, für die man einen Mopedausweis benötigt (Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Invalidenkraftfahrzeuge) die gleiche und die Lenkberechtigung der Klasse AM gilt nur für jene Fahrzeugkategorie mit der die Praxisausbildung absolviert wurde. Dies wird durch entsprechende Codes am Führerschein vermerkt.

Werden mehrere Kateogrien z.B. Moped + vierrädriges Leichtkraftfahrzeug angestrebt, so sind in jeder Kategorie zumindest 6 Praxiseinheiten am Übungsplatz und mind. 2 Praxiseinheiten mit dem Moped im öffentlichen Verkehr zu abslovieren.

Bemerkungen:

Code 79.01 beschränkt auf einspurige und 3-rädrige Mopeds

Code 79.02 beschränkt auf 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge

Ist kein Code eingetragen gilt die Klasse AM für beide Fahrzeugkategorien!

Eine ärztliche Führerscheinuntersuchung ist ab dem 20. Lebensjahr erforderlich!

0,1 Promille Alkoholgrenze gilt bis zum 20. Lebensjahr

Die Klasse AM ist in jeder anderen Führerscheinklasse eingeschlossen!

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